Die prospektierte Laufzeit von Schiffsbeteiligungen, liegt gewöhnlich zwischen 12 und 15 Jahren und ist für viele Anleger (viel) zu lang. Auch da Schiffsgesellschaften sogar deutlich länger weiterbetrieben werden können, wenn ein Verkauf von den Parteien nicht gewünscht ist oder umgesetzt wird.
Sie sollten wissen, dass…
Anleger einer Schiffsbeteiligung über ein solides Kapitalvermögen verfügen sollten, um bei einer Investition ihr Kapital für 10, 15 oder mehr Jahre entbehren können. Auch sollte eine gewisse (wenn nicht sogar ausgeprägte) Risikobereitschaft vorhanden sein, da den unternehmerischen Chancen auch Risiken inne wohnen. Auf Youtube gibt es diverse Videos (wie zum Beispiel dieses), die das aufzeigen.
Was nicht jedem schmeckt
Der lange Anlagezeitraum und das Risiko schmeckt nicht jedem Anleger. So passiert es immer wieder, dass ein Anleger vorzeitig seine Beteiligung an der Schiffsgesellschaft veräußern möchte oder sogar muss. Beweggründe hierfür können sein:
- Arbeitslosigkeit
- Wirtschaftliche Notlage
- Insolvenz
- Krankheit
- Scheidung
- Erbfall
- Die Beteiligung wurde aus steuerlichen Gründen gekauft und hat ihren Zweck erfüllt.
- Depotumschichtung
- In einem steuergünstigen Jahr verkaufen.
- Es stehen größere Anschaffungen an, für die Liquidität benötigt wird.
Die Verkaufsgründe fallen wie Sie sehen sehr unterschiedlich aus. Die Verkaufsmotivation reicht von spekulativ (Depotumschichtung) bis gezwungen/notwendig (wirtschaftliche Notlage, Scheidung etc.).
Auch spielen steuerliche Verluste in der Regel keine Rolle mehr, sodass hier älteren Anteilseignern kein Anreiz mehr gegeben wird, die Beteiligungen weiter zu halten.
Am Zweitmarkt Schiffsbeteiligungen verkaufen, ist kein Unterfangen, welches mal eben gemacht ist.
Finden Sie am Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen den richtigen Preis?
Der Wert und der Preis einer Beteiligung sollten strikt getrennt werden. Ein Käufer wird sehr wahrscheinlich versuchen einen Preis zu zahlen, der unter dem „Wert“ der Beteiligung liegt. Dies aus einem einfachen Grund.
Er erwirbt die Beteiligung für den Vermögenszuwachs. Sofern ein Verkäufer nicht zum Verkauf gezwungen ist, wird er hingegen die Beteiligung nur verkaufen, wenn er mehr als den „Wert“ erlösen kann.
Oder er verfügt schlichtweg über lukrativere Zwecke für seine Geldmittel.
Ein Handel am Zweitmarkt kommt somit in der Regel nur zustande, wenn die Werteinschätzungen der beiden Personen voneinander abweichen oder der Verkäufer die Geldmittel anderweitig verwenden will (muss). Ob ein fairer Preis vorliegt, ist oft eine sehr subjektive Einschätzung und von Fall zu Fall sehr unterschiedlich.
Haben wir zum Beispiel eine Anteils-Bewertung von 50% der Nominalbeteiligung, freut es Sie wenn Sie die Schiffsbeteiligung (am Zweitmark) zu 35% gekauft haben (Sie hätten also einen Gewinn von rund 40% auf Ihr eingesetztes Kapital gemacht) und betrübt vermutlich diejenigen, die zu 100% gezeichnet und 20% an Auszahlungen erhalten haben (also in Summe einen Verlust von 30% realisieren). Steuervorteile, Kosten und Gebühren wurden bei der Betrachtung der Einfachheit halber ausgeklammert. Diese sollten Sie jedoch bei dem Handel von geschlossenen Schiffsbeteiligungen beim Kauf und Verkauf immer im Auge behalten.
Achtung beim Verkauf der Schiffsbeteiligung am Zweitmarkt
Wenn Sie auf dem Zweitmarkt Schiffsbeteiligungen verkaufen oder Anteile kaufen wollen, sollten Sie sich einigen Punkten bewusst sein.
1. Als Erstes sei hier der potenzielle Wissensunterschied genannt, der oft zwischen Käufer und Verkäufer existiert.
Vielen Anlegern wurden Schiffsbeteiligungen ursprünglich als sichere Geldanlage verkauft und diese hatten dabei oft keine Vorstellung von den Funktionsweisen der Schiffsmärkte, der Schiffe und den Risiken der unternehmerischen Beteiligung.
Dem gegenüber steht der Kaufinteressent oft bereits an den Schiffsgesellschaften beteiligt und/oder zumindest gut informiert ist. So haben ein Kaufinteressent oft viele Informationen zu relevanten Märkte und der betreffenden Schiffsgesellschaft verfügbar.
Der klassische Verkäufer sollte sich vor einem Verkauf am besten tiefergehend mit seiner Beteiligung beschäftigen und eventuell auch seinen Treuhänder befragen. Dies mit dem Ziel den potenziellen Wissensunterschied auszugleichen.
Um ein besseres Gefühl für die Schifffahrt und Funktionen zu bekommen ist auch das folgende Youtube Video sehr interessant, in dem es um die Neu-Gründung der Hamburger Reederei Auerbach Schifffahrt geht:
2. Sollten Sie bei einem Verkauf Ihrer Schiffsbeteiligung am Zweitmarkt den möglichen Unterschiedsbetrag berücksichtigen
Denn der Unterschiedsbetrag kann Anlegern bei Veräußerung ein böses Erwachen bescheren, wenn dieser außer Acht gelassen wird. Je nachdem, wann und wie das Schiff in die pauschal Besteuerung (die sogenannte Tonnage Steuer) gewechselt ist, kann dies eine nennenswerte Steuerlast nach sich ziehen.
Der Unterschiedsbetrag fällt in der Regel bei Veräußerung des Schiffes oder der Schiffsbeteiligung an. Vor einem Verkauf der Beteiligung sollte sich ein Anleger über ihren persönlichen Unterschiedsbetrag (im Zweifel beim Steuerberater) informieren.
3. Wenn Sie am Zweitmarkt Schiffsbeteiligungen verkaufen wollen, holen Sie sich mehrere Angebote ein
Die angebotenen Preise können am Zweitmarkt sehr unterschiedlich ausfallen, weswegen es sehr wichtig ist, sich ausführlich mit seinem Schiffsanteil auseinander zu setzen.
Sofern man sich zum Beispiel im Austausch mit dem Treuhänder ein genaueres Bild seines Anteils verschafft hat, kann man dieses auch besser mit seinen eigenen Ideen verbinden und Preisangebote besser einschätzen.
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